Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsbelehrung

a) Ist der Verkäufer Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
b) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verkäufer den Makler mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
d) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verkäufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs

a) Wenn der Verkäufer diesen Vertrag widerruft, hat der Makler dem Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Verkäufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verkäufer eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene , günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Verkäufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verkäufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
b) Hat der Verkäufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Belehrung gem. § 356 Abs. 4 BGB:
Hiermit bestätigt der Verkäufer, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn der Makler ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Verkäufer sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten des Maklers bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Verkäufer hingewiesen.
Die Kontaktbestätigung wird als BCC-Mail an die Kontaktadresse des jeweiligen Exposés gesendet